Facebook-Profile jetzt doch vererbbar

Ein deutsches Gericht hat kürzlich geurteilt, dass Angehörige im Sterbefall Zugriff auf das Profil des verstorbenen bekommen. Facebook hatte es bislang verweigert und verwies auf den Datenschutz.

Verwandte Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Informationen zur Datenschutzerklärung.