Urteil zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag, auch allgemein GEZ genannt, ist laut einem Gerichtsurteil nicht rechtswidrig. Lediglich der Punkt, der sich auf Zweitwohnungen bezieht muss angepasst werden. Hier sind laut Gericht keine extra-Zahlungen rechtens. Betroffene können einen Freistellungsauftrag einreichen.

Verwandte Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Informationen zur Datenschutzerklärung.