DSGVO-Urteil für Fotografen

Erstes Urteil zum Thema Fotos und DSGVO. Das OLG Köln Urteilte (18.06.2018 – 15 W 27/18), dass bei Veröffentlichung zu journalistischen Zwecken das Kunsturhebergesetz vor der DSGVO steht. Jeder Landkreis darf hier aber selbst entscheiden.

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