EU Roaming – Wichtige Fakten zum neuen Gesetz 

Roaming und die damit verbundenen Gebühren sind innerhalb der EU abgeschafft worden. Das müssen Sie jetzt wissen, damit Sie nicht doch in eine Kosten-Falle tappen.

Das neue Gesetz zu Roaming im EU-Ausland gilt ab sofort. So gut wie es auf den ersten Blick aussieht ist es leider nicht. Das neue Gesetz bringt ein paar Kosten-Fallen mit sich, die viele wohl nicht wissen werden. Im Grundlegenden gibt es zwar keine Gebühren mehr für das Roaming im EU-Ausland aber es können unter gewissen Bedingungen doch kosten entstehen. Die Aufklärung seitens der Netzbetreiber ist hier eher gering bis gar nicht vorhanden. Die nachfolgenden Fakten sollten Sie unbedingt beachten.

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Update 27.10.2017

Aldi-Talk Kunden und Deutschland-SIM Kunden sollten sich den folgenden Text gut durchlesen. Beim Anbieter Aldi-Talk hat es eine Änderung gegeben, die ab sofort in Kraft tritt. In der Schweiz fallen ab sofort Roaming-Gebühren an. Sollten Sie also in die Schweiz reisen, fallen für Sie Gebühren an wenn Sie telefonieren, sms schreiben oder das mobile Internet nutzen.

Deutschland-Sim Kunden trifft es noch härter. Es fallen zwar keine Roaming Gebühren an, aber das Handy lässt sich im gesammten EU-Gebiet nicht nutzen. Weder das Internet noch das telefonieren oder SMS-Schreiben funktionieren. Das liegt daran, dass Deutschland-SIM keine Verträge mit den anderen EU-Anbietern hat.

Grundlegendes zum neuen Gesetz

  • Im EU-Ausland können ihre Telefonate nach Deutschland kostenlos führen, wenn sie Freiminuten oder eine Flatrate haben.
  • Das gleiche gilt ebenfalls für eine Internet-Flatrate oder SMS-Flatrate.
  • Ist ihr Datenvolumen aufgebraucht, drosselt der Anbieter die Geschwindigkeit oder bietet ihnen optional weiteres Datenvolumen zu deutschen Konditionen an.
  • Der Telefon-Anbieter hat das Recht die Internet-Verbindung im EU-Ausland zu drosseln. Die grenzen dafür hängen vom jeweiligen Vertrag ab.
  • Der Entfall der Roaming-Gebühren gilt für alle 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union inklusive Lichtenstein, Norwegen und Island.
  • Dauerhaftes Roaming ist nicht erlaubt. Nach drei bis 4 Monaten hat der Anbieter das Recht die Karte zu sperren.

Roaming im Flugzeug und Schiffen

Entgegen vieler Annahmen gibt es kein Roaming im Flugzeug oder auf Schiffen. Auch nicht, wenn Sie nur von einem EU-Land zum anderen fliegen oder fahren. Die Verbindung im Flugzeug, wenn es in der Luft ist, wird über Satelliten weiter geleitet. Genau das gleiche gilt für Kreuzfahrt-Schiffe auf hoher See. Diese Verbindungen sind extrem teuer und die Anbieter lassen sich das sehr gut bezahlen. Stellen Sie nach wie vor ihre Datenverbindung besser aus oder aktivieren Sie gleich den Flugmodus. Diverse Airlines bieten mittlerweile kostenloses WLAN an, dass Sie während des Fluges nutzen können.

Angrenzende Länder

Beachten Sie bitte, das nicht jedes an Deutschland angrenzendes Land auch automatisch Mitglied der Europäischen Union ist. In der Schweiz gelten nach wie vor die Roaming-Gebühren.

Anrufe ins Ausland

Telefonieren sie im EU-Ausland nach Hause, ist dies kein Problem. Geht der Anruf aber auch ins EU-Ausland fallen Roaming Gebühren zwar nicht an aber es wird wie ein Ortsgespräch angerechnet. Ihre Flatrate ihres Vertrags oder Freiminuten können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Sind sie bereits im EU-Ausland und rufen ihr Hotel an oder einen Arzt fallen Gesprächskosten an.

Nützliche Links

Weitere Tipps und Tricks finden Sie hier.

Quelle: Bundesnetzagentur
Beitragsbildquelle: IT Tweak

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